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Die GAP-Reform ermöglicht einem Landwirt die Übertragung seiner Zahlungsansprüche. Die Übertragung der Zahlungsansprüche ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, so dass bei Handelsgeschäften in der Regel ein individueller Beratungsbedarf besteht. ZA-Treuhand hat daher die Funktion als Handelsplattform eingestellt.

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